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Haushaltsauflösung Todesfall Checkliste

Haushaltsauflösung im Todesfall: Was jetzt zählt – und was warten darf

Der Kalender in der Küche zeigt noch den alten Monat, die Jacke hängt an ihrem Haken – und irgendwer sagt den Satz „Die Wohnung muss ja auch noch gemacht werden." Dieser Ratgeber ist für genau diesen Moment: Er sortiert, was wirklich eilt und was Zeit hat, nennt die Fristen, die Sie kennen sollten, und geht die Auflösung Schritt für Schritt durch – in Ihrem Tempo, nicht im Tempo der Umstände.

👷 Movehaus-Team · aus der Praxis von 1.500+ Projekten · Veröffentlicht: – · Aktualisiert: – · Lesezeit: ca. 6 Min.
Haushaltsauflösung im Todesfall: erschöpfte Angehörige zwischen den Sachen eines Verstorbenen

Was eilt wirklich – und was nicht

Nach einem Todesfall muss die Wohnung nicht sofort geräumt werden – der Mietvertrag läuft zunächst weiter, und niemand darf Sie in den ersten Tagen zur Auflösung drängen. Wirklich zeitnah erledigt gehören nur vier Dinge: wichtige Dokumente sichern (Testament, Versicherungen, Verträge), Verderbliches aus Kühlschrank und Vorräten entfernen, Wertsachen in Sicherheit bringen und einen Nachsendeauftrag für die Post stellen.

Alles andere hat Zeit. Das sagen wir so deutlich, weil wir seit 2008 erleben, wie oft Angehörige glauben, binnen einer Woche fertig sein zu müssen – während Trauerfeier, Behördengänge und das eigene Leben ohnehin schon alle Kraft brauchen. In Wahrheit verschaffen die gesetzlichen Fristen fast immer mehrere Wochen bis Monate Luft. Welche genau, steht im nächsten Abschnitt – und danach fühlt sich vieles schon weniger eng an.

Die Fristen: Mietwohnung & Pflegeheim

Für eine Mietwohnung gilt: Der Mietvertrag endet mit dem Tod nicht automatisch, sondern geht auf die Erben über. Diese haben ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und von der Erbschaft wissen, können sie außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 564 BGB). Praktisch heißt das: Ab Kündigung bleiben rund drei Monate für die Auflösung – Zeit genug, um nichts überstürzen zu müssen. Die Miete läuft in dieser Zeit allerdings weiter und wird aus dem Nachlass bezahlt. Was darüber hinaus mit der Wohnung selbst geschieht – Eintrittsrecht von Mitbewohnern, laufende Verträge, Kaution und Übergabe – klärt der Zwillingsratgeber Die Wohnung nach einem Todesfall.

Für ein Zimmer im Pflegeheim gelten andere Regeln, und die überraschen viele: Der Heimvertrag endet automatisch mit dem Sterbetag (§ 4 Abs. 5 WBVG) – anders als früher muss danach kein Entgelt mehr gezahlt werden. Die Kehrseite: Das Zimmer wird meist innerhalb weniger Tage für den nächsten Bewohner gebraucht. Sprechen Sie früh mit der Heimleitung – in der Praxis lassen sich fast immer respektvolle Übergangsfristen vereinbaren, und für die kurzfristige Räumung eines einzelnen Zimmers braucht es keinen Großeinsatz.

SituationWas giltIhre Zeit
MietwohnungVertrag geht auf Erben über; Sonderkündigung binnen 1 Monat möglich (§ 564 BGB)i. d. R. ca. 3 Monate ab Kündigung
Pflegeheim-ZimmerVertrag endet am Sterbetag (§ 4 Abs. 5 WBVG), keine Zahlung danachRäumung nach Absprache, meist wenige Tage
Eigentumswohnung / Hauskeine Kündigungsfrist – die Erben bestimmen das Temposo viel Zeit, wie Sie brauchen

Wer entscheidet – und wer zahlt?

Über die Auflösung entscheiden die Erben – bei mehreren Personen die Erbengemeinschaft gemeinsam. Die Kosten der Haushaltsauflösung sind Nachlassverbindlichkeiten: Sie werden aus dem Erbe bezahlt und mindern dessen Wert. Heben Sie die Rechnung auf; sie gehört später in die Erbauseinandersetzung. Was eine Auflösung realistisch kostet und wie die Wertanrechnung den Betrag senkt, haben wir im Ratgeber zu den Kosten der Haushaltsauflösung offen aufgeschlüsselt – inklusive der ehrlichen Steuer-Fußnote, dass der § 35a-Bonus im Erbfall in der Regel nicht greift.

Ein Punkt verdient Vorsicht: Wer erwägt, das Erbe auszuschlagen (etwa bei Schulden), sollte vor dieser Entscheidung nichts aus der Wohnung verkaufen oder verschenken – das kann als Annahme des Erbes gewertet werden. Dokumente sichern und die Wohnung abschließen ist unbedenklich; alles Verwertende wartet besser, bis die Ausschlagungsfrist (sechs Wochen) geklärt ist. Im Zweifel gehört diese Frage zu einem Nachlassgericht oder Anwalt – wir sagen ehrlich, wo unsere Zuständigkeit endet.

Schritt für Schritt durch die Auflösung

Wenn die erste Woche vorbei ist und der Kopf wieder Platz hat, führt dieser Weg einmal durch – jeder Punkt in Ihrem Tempo:

1. Dokumente und Erinnerungen zuerst. Ein Karton für Papiere (Testament, Policen, Rentenunterlagen, Kontoauszüge), ein Karton für das Herz: Fotos, Briefe, die kleinen Dinge. Diese beiden Kartons gehören zu Ihnen, bevor irgendjemand sonst die Wohnung betritt.

2. Mietverhältnis regeln. Sonderkündigung schriftlich, Sterbeurkunde beilegen, Übergabetermin grob abstimmen – damit steht Ihr Zeitrahmen fest.

3. Laufendes stoppen. Nachsendeauftrag, dann nach und nach: Strom, Telefon, Versicherungen, Abos, GEZ. Die Post der nächsten Wochen zeigt zuverlässig, was Sie übersehen haben.

4. In der Familie verteilen. Wer möchte was? Klären Sie das vor jedem Angebot – aber lassen Sie werthaltige Stücke erst bewerten: Was angerechnet werden kann, senkt später die Rechnung für alle.

5. Angebot einholen. Eine kostenlose Besichtigung, ein schriftlicher Festpreis mit ausgewiesener Wertanrechnung – erst dann entscheiden. Seriöse Anbieter lassen Ihnen Bedenkzeit; wer drängt, sortiert sich selbst aus.

6. Räumung und Übergabe. Die eigentliche Auflösung dauert bei einer Wohnung meist ein bis zwei Tage – inklusive besenreiner Übergabe an Vermieter oder Käufer. Sie müssen dabei nicht anwesend sein, wenn Sie nicht möchten.

💡 Aus der Praxis Planen Sie einen letzten ruhigen Gang durch die Wohnung ein, bevor geräumt wird – allein oder mit der Familie, ohne Termindruck. Viele Angehörige sagen uns hinterher, dass genau diese Stunde ihnen den Abschied leichter gemacht hat. Alles Übrige dürfen Sie danach guten Gewissens abgeben.

Wenn Sie es nicht allein tun möchten

Manche Familien lösen die Wohnung selbst auf, Zimmer für Zimmer, über Wochen – und finden darin ihren Abschied. Andere merken: Jede Schublade kostet Kraft, und die Entfernung, der Beruf oder die Trauer machen es unmöglich. Beides ist richtig. Für den zweiten Weg sind wir da: mit fester Ansprechperson, diskretem Team und einem Ablauf, bei dem Gefundenes mit Erinnerungswert – Fotos, Dokumente, Schmuck – konsequent beiseitegelegt und Ihnen übergeben wird statt im Container zu landen. Wie so eine Auflösung bei uns grundsätzlich abläuft, von der Besichtigung bis zur Schlüsselrückgabe, zeigt der Ratgeber zum Ablauf der Haushaltsauflösung.

Und wenn Sie weiter weg wohnen: Besichtigung per Video, Abstimmung per Telefon, Übergabe direkt an den Vermieter – eine Auflösung in Bochum lässt sich auch aus Hamburg oder München regeln, ohne dass Sie noch einmal anreisen müssen.

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Häufige Fragen von Angehörigen

?Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?
Bei einer Mietwohnung: nicht sofort. Der Vertrag geht auf die Erben über; nach der Sonderkündigung (§ 564 BGB) bleiben in der Regel rund drei Monate. Nur Dokumente, Wertsachen und Verderbliches sollten zeitnah gesichert werden.
?Welche Kündigungsfrist gilt für das Zimmer im Pflegeheim?
Keine – der Heimvertrag endet automatisch mit dem Sterbetag (§ 4 Abs. 5 WBVG), danach fällt kein Entgelt mehr an. Das Zimmer wird aber meist binnen weniger Tage gebraucht; sprechen Sie die Räumung direkt mit der Heimleitung ab.
?Wir überlegen, das Erbe auszuschlagen – dürfen wir trotzdem in die Wohnung?
Betreten, Dokumente sichern und abschließen: ja. Verkaufen, verschenken oder entsorgen: besser nicht – das kann als Annahme des Erbes gewertet werden. Klären Sie die Ausschlagung (Frist: sechs Wochen) zuerst, im Zweifel mit dem Nachlassgericht.
?Was passiert mit den Sachen, die niemand behalten möchte?
Gut Erhaltenes wird angerechnet oder gespendet, der Rest fachgerecht und getrennt entsorgt – mit Nachweisen, wenn Vermieter oder Erbengemeinschaft sie brauchen. Nichts davon müssen Sie selbst wegtragen; genau das ist unsere Arbeit.
Quelle & Stand: Rechtliche Angaben nach § 564 BGB und § 4 Abs. 5 WBVG, nachzulesen bei gesetze-im-internet.de (abgerufen: September 2026). Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung – bei Erbfragen helfen Nachlassgericht oder Anwalt.
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Über Movehaus

Seit 2008 begleiten wir Familien im Ruhrgebiet durch Haushaltsauflösungen – über 1.500 Projekte, über 500 Google-Bewertungen (5,0★). Auflösungen nach einem Todesfall gehören zu unserem Alltag, und wir wissen: Hier wird nicht einfach geräumt, hier wird Abschied genommen. Danach richten wir uns.