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Umzug Pflegegrad Zuschuss

Umzug mit Pflegegrad: Das zahlt die Pflegekasse

Die Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug, das Bad mit der hohen Wanne – irgendwann passt das Zuhause nicht mehr zur Pflege. Was viele Familien nicht wissen: Für genau diesen Umzug gibt es bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse, schon ab Pflegegrad 1. Hier steht, wer Anspruch hat, wie der Antrag läuft – und warum die Reihenfolge über das Geld entscheidet.

👷 Movehaus-Team · aus der Praxis von 1.500+ Projekten · Veröffentlicht: – · Aktualisiert: – · Lesezeit: ca. 6 Min.
Umzug mit Pflegegrad: Zuschuss der Pflegekasse für den Umzug in eine pflegegerechte Wohnung – Movehaus Bochum

Die Kurzantwort: Ja, bis zu 4.180 €

Ein Umzug kann eine „wohnumfeldverbessernde Maßnahme" nach § 40 Abs. 4 SGB XI sein – so nennt das Gesetz alles, was die Pflege zu Hause ermöglicht oder erheblich erleichtert. Und dafür zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Kein Kredit, keine Rückzahlung – ein Zuschuss.

Zwei Dinge überraschen dabei fast alle Familien, mit denen wir sprechen: Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1, also lange bevor „richtige" Pflege beginnt. Und leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt – etwa ein Ehepaar –, hat jeder den eigenen Anspruch von 4.180 Euro.

Wann die Kasse den Umzug zahlt

Drei Bedingungen müssen zusammenkommen – und die dritte ist die, an der es am häufigsten scheitert:

1. Ein anerkannter Pflegegrad – egal welcher, Pflegegrad 1 genügt. Der Antrag auf den Pflegegrad selbst sollte also zuerst gestellt sein.

2. Der Umzug muss die Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Die Klassiker aus unserem Alltag: raus aus dem dritten Stock ohne Aufzug ins Erdgeschoss, aus dem Haus mit Treppen in die barrierefreie Wohnung, oder näher zu den Angehörigen, die die Pflege übernehmen. Genau diese Begründung gehört in den Antrag.

3. Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und bewilligt sein. Das ist die goldene Regel des § 40: Die Kasse fördert Vorhaben, keine vollendeten Tatsachen. Wer erst umzieht und dann fragt, bekommt fast immer eine Absage – völlig legal. Erst der Bescheid, dann der Umzugswagen.

⚠️ Der teuerste Fehler: erst umziehen, dann beantragen Wir erleben es leider regelmäßig: Familien organisieren in zwei Wochen einen kompletten Umzug – und verschenken 4.180 Euro, weil niemand vorher bei der Pflegekasse angerufen hat. Der Anruf kostet zehn Minuten. Machen Sie ihn zuerst.

In vier Schritten zum Zuschuss

1. Pflegekasse kontaktieren. Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt: „Wir beantragen einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI – einen Umzug." Viele Kassen schicken dann ein eigenes Formular.

2. Begründung beilegen. Warum erleichtert der Umzug die Pflege? Zwei, drei ehrliche Sätze zur jetzigen Wohnung (Treppen, Bad, Entfernung zu Angehörigen) – ein Attest vom Hausarzt macht den Antrag stärker, ist aber nicht immer nötig.

3. Kostenvoranschlag einreichen. Die Kasse will wissen, worüber sie entscheidet – ein schriftliches Angebot eines Umzugsunternehmens gehört dazu. Wir erstellen solche Festpreis-Angebote nach kostenloser Besichtigung, ausdrücklich zur Vorlage bei der Pflegekasse geeignet.

4. Bescheid abwarten – dann umziehen. Die Bewilligung kommt schriftlich; je nach Kasse dauert das einige Tage bis wenige Wochen. Bei dringenden Fällen (etwa Entlassung aus der Reha) hilft ein Anruf mit Hinweis auf die Eile fast immer.

Sie wollen es nicht selbst formulieren? Den kompletten Antragstext als Muster zum Kopieren – samt der Formulierungen, auf die Kassen positiv reagieren, und der Abtretungserklärung, mit der die Kasse direkt an uns zahlt – finden Sie in unserer Antrags-Werkstatt mit Muster.

💡 Praxis-Tipp vom Team Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht jedem mit Pflegegrad zu – die Beraterinnen und Berater helfen auch beim § 40-Antrag und kennen die Formulierungen, die Ihre Kasse sehen will. Einfach bei der Pflegekasse nach der nächsten Beratungsstelle fragen.

Was übernommen wird – die Tabelle

Der Zuschuss deckt die Kosten des Umzugs selbst – bis zur tatsächlichen Höhe, maximal 4.180 Euro. Was dazugehört und was nicht:

PostenZahlt die Pflegekasse?
Umzugsunternehmen (Transport, Träger, Fahrt)Ja – der Kern der Maßnahme
Umzugsmaterial (Kartons, Verpackung)Meist ja, als Teil der Umzugskosten
Doppelte Miete, Kaution, MaklerNein – keine Umzugskosten im Sinne des § 40
Renovierung der alten WohnungNein
Barriere-Umbau in der neuen Wohnung (Dusche, Griffe)Ja – als eigene, weitere Maßnahme mit nochmals bis zu 4.180 €

Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse; Kassen entscheiden im Einzelfall.

Das Rechenbeispiel aus der Praxis: Kostet der Umzug ins barrierefreie Erdgeschoss 2.600 Euro, übernimmt die Kasse nach Bewilligung die volle Summe. Kostet er 5.000 Euro, zahlt sie 4.180 – und der Eigenanteil lässt sich oft noch nach § 35a von der Steuer absetzen.

Clever kombinieren & Sonderfälle

Erst ausmisten, dann umziehen – beides mit Zuschuss: Vor dem Umzug in die kleinere Wohnung steht fast immer eine Entrümpelung. Auch die kann die Kasse fördern – wie die Pflegekasse die Entrümpelung bezahlt, haben wir im Zwillingsartikel Schritt für Schritt aufgeschrieben. Wichtig nur: getrennte Maßnahmen sauber getrennt beantragen.

Wenn die Kasse ablehnt: Sie haben einen Monat Zeit für den Widerspruch – schriftlich, mit besserer Begründung (hier zahlt sich das Attest aus). Erstaunlich viele Ablehnungen kippen im Widerspruch, weil der erste Antrag schlicht zu knapp begründet war.

Und der Umzug selbst? Ein Umzug in dieser Lebensphase braucht mehr als starke Arme: feste Ansprechpartner, Geduld, Ein- und Auspacken, Möbelmontage – und null Zeitdruck. Genau dafür gibt es unseren Seniorenumzug in Bochum: ein Team, das solche Umzüge jede Woche fährt und weiß, dass hier ein Zuhause umzieht, nicht nur Kartons.

📋 Kostenvoranschlag für die Pflegekasse anfordern Kostenlose Besichtigung, schriftliches Festpreis-Angebot – fertig zur Einreichung bei Ihrer Kasse. Angebot anfordern →

Häufige Fragen zum Pflegekassen-Zuschuss

?Ab welchem Pflegegrad zahlt die Kasse den Umzug?
Schon ab Pflegegrad 1. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören zu den wenigen Leistungen, die vom ersten Pflegegrad an offenstehen – der Umzugszuschuss damit auch.
?Muss der Antrag wirklich vor dem Umzug gestellt werden?
Ja, unbedingt. Die Kasse bezuschusst geplante Maßnahmen, keine bereits erledigten. Nachträgliche Anträge werden fast immer abgelehnt – und das rechtens. Reihenfolge: Antrag → Bescheid → Umzug.
?Übernimmt die Pflegekasse die kompletten Umzugskosten?
Bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal 4.180 € je Maßnahme. Liegt der Umzug darunter, wird er komplett übernommen. Bei Ehepaaren, die beide einen Pflegegrad haben, hat jeder den eigenen Anspruch.
?Was tun, wenn die Pflegekasse ablehnt?
Innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen und die Begründung nachschärfen – konkret beschreiben, warum die alte Wohnung die Pflege behindert, idealerweise mit ärztlichem Attest. Die kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) unterstützt dabei.
Quelle & Stand: Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme); Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (abgerufen: September 2026). Beträge und Voraussetzungen können sich ändern – verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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