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Entrümpelung Steuern Sparen

Entrümpelung steuerlich absetzen – so nutzen Sie § 35a richtig

Der Keller ist leer, die Rechnung bezahlt – und die meisten wissen nicht, dass das Finanzamt sich an genau dieser Rechnung beteiligt. 20 Prozent der Arbeitskosten kommen zurück, bis zu 4.000 Euro im Jahr. Hier steht, wie es funktioniert, was oft schiefgeht und warum Barzahlung der teuerste Fehler von allen ist.

👷 Movehaus-Team · aus der Praxis von 1.500+ Projekten · Veröffentlicht: – · Aktualisiert: – · Lesezeit: ca. 6 Min.
Entrümpelung steuerlich absetzen nach § 35a: Rechnung und Steuererklärung – Movehaus Bochum

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Eine Entrümpelung durch eine Fachfirma zählt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG. Das heißt konkret: 20 Prozent der Arbeitskosten werden Ihnen direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht bloß vom zu versteuernden Einkommen, sondern Euro für Euro von dem, was Sie zahlen müssten. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro Ermäßigung pro Jahr, was Arbeitskosten von bis zu 20.000 Euro entspricht. Da kommen selbst große Haushaltsauflösungen selten dran.

Der Haken? Es gibt eigentlich nur einen: Die Spielregeln sind streng, und wer eine davon bricht, verliert den kompletten Bonus. Genau diese Regeln kommen jetzt. (Was hier steht, ist Praxiswissen aus über 1.500 Projekten – keine Steuerberatung.)

Die drei goldenen Regeln

1. Es braucht eine ordentliche Rechnung. Ohne Rechnung kein Steuerbonus – so einfach ist das. Und die Rechnung sollte die Arbeitskosten getrennt ausweisen, denn nur die sind begünstigt. Seriöse Betriebe machen das von sich aus; bei uns ist der Kostensplit Standard auf jeder Rechnung.

2. Niemals bar zahlen. Der Satz, den wir in Bochum am häufigsten hören: „Geht auch bar, dann wird's doch günstiger?" Steuerlich ist es exakt andersrum – das Gesetz verlangt die unbare Zahlung. Wer bar zahlt, verliert den kompletten § 35a-Vorteil, selbst mit perfekter Rechnung in der Hand. Überweisung ist Pflicht, und ganz nebenbei Ihr bester Schutz vor Schwarzarbeit-Anbietern.

3. Es muss Ihr Haushalt sein. Begünstigt sind Leistungen in der Wohnung oder dem Haus, das Sie selbst bewohnen – gemietet oder gekauft, beides zählt, samt Keller, Dachboden, Garage und Garten. Die Ferienwohnung in der EU zählt übrigens auch. Was nicht zählt, steht unten bei den Sonderfällen.

💡 Praxis-Tipp vom Team Der Bonus gilt pro Kalenderjahr – entscheidend ist das Datum Ihrer Überweisung. Wenn Ende Dezember eine große Entrümpelung ansteht und der 4.000-Euro-Topf schon gut gefüllt ist (etwa durch Putzhilfe oder Gartenpflege), kann es sich lohnen, die Zahlung ins neue Jahr zu legen. Kurz mit dem Steuerberater abstimmen – das sind schnelle 200 bis 400 Euro.

Was zählt – und was nicht

Das Finanzamt beteiligt sich an allem, was Hände und Fahrzeuge kostet: Aus- und Abräumen, Tragen, Demontage, Ladezeit, An- und Abfahrt. Nicht begünstigt sind dagegen reine Entsorgungs- und Deponiegebühren sowie Materialkosten – die laufen steuerlich unter „Sache" statt „Dienstleistung". Deshalb ist der getrennte Ausweis auf der Rechnung bares Geld wert: Je sauberer die Trennung, desto mehr erkennt das Finanzamt problemlos an.

Und keine Sorge wegen der Wertanrechnung: Wird gut erhaltener Hausrat vom Preis abgezogen, mindert das einfach die Rechnungssumme – abgesetzt wird, was Sie tatsächlich überwiesen haben. Was eine Entrümpelung überhaupt kostet und wie sich der Preis zusammensetzt, haben wir in unserem großen Ratgeber zu den Entrümpelungskosten mit echten Zahlen aufgeschlüsselt.

Gut zu wissen: § 35a hat sogar zwei getrennte Töpfe. Neben den 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es zusätzlich 20 Prozent auf Handwerkerleistungen, bis 1.200 Euro pro Jahr (§ 35a Abs. 3). Das ist für viele unserer Kunden der zweite Gewinn im selben Projekt: Erst wird entrümpelt (Topf 1), dann kommen Maler, Bodenleger oder Elektriker für die Renovierung (Topf 2) – zusammen sind so bis zu 5.200 Euro Ermäßigung im Jahr drin. Und denken Sie daran, dass der 4.000er-Topf ein Jahresbudget für alle haushaltsnahen Dienstleistungen ist: Putzhilfe, Fensterputzer, Gartenpflege und Winterdienst zahlen alle in denselben Topf ein – meist bleibt trotzdem reichlich Luft für die Entrümpelung.

Rechenbeispiel aus Bochum

So sieht das bei einer typischen 3-Zimmer-Wohnungsentrümpelung aus – Zahlen gerundet, Prinzip echt:

PostenBetrag§ 35a begünstigt?
Arbeits-, Fahrt- & Maschinenkosten1.600 €Ja → 20 % = 320 €
Entsorgungs- & Deponiegebühren400 €Nein
Rechnungssumme (überwiesen)2.000 €–
Ihre Steuerermäßigung320 €direkt von der Steuerschuld

Vereinfachtes Beispiel; maßgeblich ist der Arbeitskostenanteil Ihrer konkreten Rechnung. Eingetragen wird der Betrag in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Steuererklärung – die 20 Prozent rechnet das Finanzamt automatisch.

Unterm Strich: Die Entrümpelung für 2.000 Euro kostet Sie effektiv 1.680 Euro. Und weil die Ermäßigung von der Steuerschuld abgeht, ist der Vorteil für alle gleich – egal ob Spitzenverdiener oder Rentnerin mit kleiner Steuerlast (solange überhaupt Einkommensteuer anfällt).

Sonderfälle: Erbe, Mieter, Vermieter

Der Erbfall – die bittere Ausnahme: Wird die Wohnung eines Verstorbenen aufgelöst, erkennt das Finanzamt den Bonus in der Regel nicht an – es war nicht der Haushalt des Steuerzahlers, und mit dem Todesfall endet er steuerlich. Wir sagen das lieber ehrlich vorher, als dass Sie es nach der Steuererklärung erfahren. Anders kann es aussehen, wenn Sie dort selbst gewohnt haben oder einziehen – das ist ein Fall für den Steuerberater. Wie eine würdevolle Haushaltsauflösung in Bochum unabhängig davon abläuft, zeigen wir Ihnen gern.

Mieter: Sie profitieren doppelt – die eigene beauftragte Entrümpelung zählt ganz normal, und zusätzlich stecken in der Nebenkostenabrechnung oft absetzbare Posten (Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege). Ein Blick auf die § 35a-Bescheinigung des Vermieters lohnt jedes Jahr.

Vermieter: Für die Entrümpelung einer vermieteten Wohnung gilt § 35a nicht – dafür dürfen Sie die Kosten meist komplett als Werbungskosten bei den Mieteinnahmen ansetzen, was oft sogar günstiger ist. Auch hier: kurze Rücksprache mit dem Steuerprofi, dann sitzt es.

🧾 Festpreis-Angebot mit § 35a-tauglicher Rechnung Kostenlose Besichtigung, schriftlicher Festpreis, Arbeitskosten sauber getrennt ausgewiesen – damit das Finanzamt mitzahlt. Angebot anfordern →

Häufige Fragen zum Steuerbonus

?Kann ich die Entrümpelung bar bezahlen und trotzdem absetzen?
Nein – ausgeschlossen. § 35a verlangt ausdrücklich die unbare Zahlung. Bei Barzahlung ist der komplette Bonus weg, auch mit Rechnung. Überweisen Sie immer – das schützt Sie gleich doppelt.
?Wie viel bekomme ich maximal zurück?
20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € pro Jahr – direkt von der Steuerschuld abgezogen. Der Höchstbetrag gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen eines Jahres zusammen (also z. B. Entrümpelung plus Putzhilfe plus Gartenpflege).
?Gilt der Bonus auch bei einer Haushaltsauflösung im Erbfall?
In der Regel nicht. Die Wohnung des Verstorbenen zählt steuerlich nicht als Ihr Haushalt. Ausnahmen sind denkbar, wenn Sie dort gewohnt haben oder einziehen – das klärt am besten Ihr Steuerberater vorab.
?Wo trage ich die Entrümpelung in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Dort den Arbeitskostenanteil aus der Rechnung eintragen – die 20 % berechnet das Finanzamt automatisch. Maßgeblich ist das Jahr, in dem Sie überwiesen haben. Rechnung und Kontoauszug aufbewahren; einreichen müssen Sie beides nur auf Nachfrage.
Quelle & Stand: Grundlage ist § 35a EStG in der aktuellen Fassung; amtliche Erläuterungen beim Bundesministerium der Finanzen (abgerufen: September 2026). Dieser Artikel ist Praxiswissen und ersetzt keine Steuerberatung – verbindlich ist die Auskunft Ihres Finanzamts bzw. Ihrer Steuerberatung.
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Über Movehaus

Seit 2008 räumen, transportieren und entsorgen wir im Ruhrgebiet – über 1.500 Projekte, über 500 Google-Bewertungen mit 5,0★. Unsere Rechnungen weisen die Arbeitskosten immer getrennt aus – damit § 35a für Sie kein Papierkrieg wird, sondern einfach Geld zurück.